Jusos begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Veröffentlicht am 21.02.2013 in Gleichstellung

Die Jusos im Landkreis Nordhausen, bekanntlich die Jugendorganisation der SPD, haben zustimmend das neuste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aufgenommen, welches das Adoptionsrecht für Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, stärkt...

Zukünftig ist es ihnen erlaubt Adoptivkinder ihres Partners selbst zu adoptieren. Somit würde das Kind rechtlich gesehen zwei Elternteile haben.
„So eine Entscheidung freut uns besonders, da diese Kinder nicht mehr nur soziale Eltern haben, sondern auch rechtlich mit ihnen verbunden seien“, erläuterte Anika Gruner, die Kreisvorsitzende der Jusos Nordhausen.

Eine solche „Sukzessivadoption“ war bisher nur heterosexuellen Ehepartnern vorenthalten. Die Karlsruher Verfassungsrichter entschieden aber nun, dass dieses ein Verstoß gegen die Gleichstellung ist. Jetzt hat der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2014 Zeit die Vorschriften neu zu regeln.

„Dies ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung bezüglich der Adoption und ein weiterer für die Gleichbehandlung homosexueller Menschen, da es nicht sein kann, dass diese schlechter behandelt werden als heterosexuelle Paare“, machte Gruner desweiteren deutlich.

Deshalb muss auch die Sachlage bezüglich einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft überprüft werden, da es ihnen erlaubt sein sollte, Kinder adoptieren zu können und somit der Ehe gleichgestellt wären.

„Eindeutig zeigt sich, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur wesentlich fortschrittlicher ist als die jetzige Bundesregierung, sondern diese auch den heutigen Lebensrealitäten in der Gesellschaft nicht mehr gerecht wird. Somit liefert die schwarz- gelbe Regierung ein weiteres Kriterium, warum eine Abwahl im September zur nächsten Bundestagswahl dringend nötig ist“, erklärte die Juso Vorsitzende zum Abschluss.

 

Kommentare

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Autor: Honey, Datum: 20.04.2013, 13:15 Uhr