Satzung Jusos Nordhausen

PRÄAMBEL

Wie in jeder Generation müssen wir junge Menschen in einer Gesellschaft mit Konflikten und Widersprüchen leben. Wir sind nicht bereit, uns dieser Gesellschaft einfach anzupassen und die gegebene Situation hinzunehmen. Vielmehr müssen wir die Möglichkeit haben unsere Zukunft, das heißt die Gesellschaft von morgen, zu gestalten. Unser Ziel ist eine soziale und demokratische Gesellschaft in der Freiheit, Chancengleichheit und Frieden verwirklicht ist und die ihre ökologischen Grundlagen achtet. Um dieses Ziel zu erreichen, fordern wir das Recht, an der Gestaltung unserer Zukunft mitzuwirken. Wir stehen in der Tradition der Arbeiterbewegung und der Vertretung der sozial schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft. Es ist die Tradition der Stimme der Starken für die Schwachen. Diese Stimme wird auch in Nordhausen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit rufen!

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese Satzung besitzt Gültigkeit für die Arbeitsgemeinschaft Nordhausen der Jungsozialistin-nen und Jungsozialisten in der SPD.

 

§ 2 NAME UND SITZ

Der Ortsverein führt den Namen Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD Nordhausen (Jusos Nordhausen). Die Jusos Nordhausen sind eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Organisationsstatutes der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Das Tätigkeitsgebiet des Vereines ist das Stadtgebiet Nordhausen und der Landkreis Nordhausen. Sein Sitz ist Nordhausen.

 

§ 3 MITGLIEDSCHAFT

  1. Den Jusos Nordhausen gehören alle Mitglieder des Kreisverbandes der SPD bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres an.
  2. Bei den Jusos Nordhausen können Frauen und Männer bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ohne Mitgliedschaft in der SPD die vollen Mitgliedsrechte auf allen Ebenen wahrnehmen, wenn sie den Jusos gegenüber ihre Mitarbeit schriftlich erklären und keine Unvereinbarkeit gemäß §6 Organisationsstatut der SPD besteht. Über die Aufnahme eines/einer Mitarbeitenden entscheidet der Vorstand der untersten vorhandenen Gliederungsebene.
  3. Die Tätigkeit aller Juso- Mitglieder unterliegt der Schiedsgerichtsbarkeit der Partei.
  4. Vertreterinnen und Vertreter der Jusos Nordhausen in Gremien der Partei müssen in jedem Fall Mitglied der SPD sein.
  5. Auf Antrag können auch Interessenten/innen aus anderen Orten Mitglieder der JUSO AG Nordhausen werden.
  6. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der JUSO AG Nordhausen und einer anderen Partei als der SPD oder einer Jugendorganisation einer anderen Partei als der SPD ist ausgeschlossen.
  7. Die Aufnahme als Mitglied in die JUSO AG Nordhausen kann durch den Einspruch von 2/3 der eingetragenen Mitglieder verweigert werden.
  8. Die Mitgliedschaft in der JUSO AG Nordhausen kann auf Antrag durch eine 2/3- Mehrheit der eingetragenen stimmberechtigten Mitglieder entzogen werden. Das betroffene Mitglied ist dabei nicht stimmberechtigt.

 

§ 4 ORGANISATION

  1. Der vollständige Name der Arbeitsgemeinschaft lautet Arbeitsgemeinschaft Nordhausen der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD. Als verkürzte Formen sind auch JUSO AG Nordhausen oder JUSOS Nordhausen zulässig.
  2. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der JUSO AG Nordhausen.
  3. Alle eingetragenen Mitglieder der JUSO AG Nordhausen besitzen innerhalb dieser das aktive Wahlrecht. Für das passive Wahlrecht ist die Mitgliedschaft in der SPD erforderlich.
  4. Der Vorstand der JUSO AG Nordhausen wird für zwei Jahre in der Jahreshauptversammlung aus der Mitte der eingetragenen Mitglieder gewählt.
  5. Das Tätigkeitsgebiet des Ortsvereins entspricht dem der SPD- Ortsvereine. In Gemeinden ohne Juso- Ortsverein nimmt der Kreisverband die Aufgaben des Ortsvereins, in Kreisen ohne Kreisverband der Landesverband die des Kreisverbandes wahr.
  6. Mit Zustimmung des Landesvorstandes können sich benachbarte Kreisverbände zusammenschließen.
  7. Alle Gliederungsebenen können Arbeitskreise und Projektgruppen für besondere Aufgaben bilden. Diese wählen sich eine/n Sprecher/in für höchstens zwei Jahre.
  8. Der Vorstand setzt sich zusammen aus

    a) dem/der Sprecher/in
    b) der/dem Stellvertreter/in
    c) dem/der Kassier/in
    d) dem/der Schriftführer/in
    e) max. drei Beisitzern/innen

     
  9. Der Vorstand des vorangegangenen Jahres muss in der Jahreshauptversammlung mit absoluter Mehrheit entlastet werden.
  10. Die Entlastung des Vorstandes ist Voraussetzung für Neuwahlen seiner Mitglieder.
  11. Der Rücktritt von einem Vorstandsamt muss der Vorstandschaft mitgeteilt und dieser begründet werden. Die Vorstandschaft hat dann zu entscheiden, ob das Amt kommissarisch übernommen wird oder auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nachgewählt wird.
  12. Aus den eingetragenen Mitgliedern der JUSO AG Nordhausen oder des SPD Ortsvereins Nordhausen heraus werden jährlich in der Jahreshauptversammlung zwei Kassenprüfer/ innen bestimmt. Die Kassenprüfer/innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht dem Vorstand angehören. Die Kassenprüfer/innen legen in der Jahreshauptversammlung einen Bericht über die Korrektheit der Kassenführung des/der Kassiers/in des vorangegangenen Jahres ab. Der Bericht ist Voraussetzung für die Entlastung des/der Kassiers/in. Der/die Kassier/in muss den Kassenprüfern/innen Einsicht in die Kasse sowie in sämtliche die Kasse betreffenden Unterlagen gewähren.
  13. Die JUSO AG Nordhausen kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden.

 

§ 5 SATZUNGSÄNDERUNG UND BESCHLUSSFÄHIGKEIT

  1. Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn jedem eingetragenen Mitglied spätestens eine Woche vor dem Termin eine Einladung schriftlich per Post oder auf elektronischem Wege vorgelegen hat und mindestens 1/3 der eingetragenen Mitglieder anwesend sind.
  2. Diese Satzung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden eingetragenen Mitglieder der JUSO AG Nordhausen bei einer Mitgliederversammlung geändert werden. Zu dieser Mitgliederversammlung ist unter Hinweis auf den Antrag zur Satzungsänderung mit einer Frist von drei Wochen schriftlich einzuladen.

 

§ 6 ZIELE DER JUSO AG Nordhausen

  1. Das Hauptziel der JUSO AG Nordhausen ist es, das Interesse von Jugendlichen an der aktiven Beteiligung an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes und der politischen Willensbildung zu wecken.
  2. Daraus leitet sich das Ziel ab, alles in unserer Macht stehende zu tun, um die Demokratie gegen extremistische Strömungen zu schützen.
  3. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Erhaltung unserer Umwelt für die nachfolgenden Generationen.
  4. Die JUSO AG Nordhausen unterstützt sozial benachteiligte Gruppierungen und setzt sich für eine sozial gerechte und solidarische Gesellschaft ein.
  5. Die Konkreten Ziele werden auf einer Mitgliederversammlung in Punkteprogrammen festgelegt. Die Vorstandschaft und jedes eingetragene Mitglied hat das Recht hierzu Vorschläge einzubringen. Die Mitgliederversammlung muss einem solchen Programm mit absoluter Mehrheit zustimmen.
  6. Die Juso AG Nordhausen unterstützt die Juso-Hochschulgruppe der HS-Nordhausen.

 

§ 7 WAHLEN

  1. Wahlen erfolgen nach den Vorschriften der Wahlordnung der SPD. Bei allen Wahlen ist im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit notwendig. Wird ein dritter Wahlgang benötigt, entscheidet die einfache Mehrheit.
  2. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
  3. In den Funktionen und Delegationen der Jusos sollten Männer und Frauen mindestens zu je 40% vertreten sein.

 

§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN und INKRAFTTRETEN

  1. Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung der JUSO AG Nordhausen und des SPD Ortsvereins am 04.03.2008 beschlossen.
  2. Sie tritt mit dem Beschluss in Kraft.
  3. Sie wurde dem JUSO Kreisverband bekannt gegeben.