Mit 67 in Rente ab 2029

Veröffentlicht am 16.02.2006 in Soziales

Am 1. Februar 2006 hat das Bundeskabinett die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre ab dem Jahr 2029 beschlossen. Eine schwierige Entscheidung und ganz sicher nicht die letzte, die beide Koalitionspartner schultern müssen , um erfolgreich für Deutschland zu sein.

    Diese Entscheidung ist kein Herzensanliegen der SPD und löst ganz sicher keine Begeisterungseuphorie in der SPD und in der Bevölkerung aus. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt insbesondere für Ältere, ist nach wie vor angespannt und hat wenig Spielräume.
    Jedoch angesichts der demografischen Entwicklung ist diese Maßnahme unausweichlich. Alternative dazu wären Rentenkürzungen, allerdings schon ab diesem Jahr.

    Auf folgende Punkte haben sich SPD und CDU/CSU geeinigt:
    · Ab 2012 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Bis 2023 verschiebt sich der frühestmögliche Renteneintritt für jeden Geburtsjahrgang um einen Monat. Von 2025 bis 2029 jährlich um zwei Monate. Das heißt: wer 1947 geboren ist und d2012 65 Jahre alt wird, kann frühestens mit 65 und einem Monat Altersrente ohne Abschläge bekommen. Wer 1948 geboren ist, tritt mit 65 und zwei Monaten in Rente. Im Jahre 2023 beträgt die Regelaltersgrenze dann 66 Jahre. Bis 2029 wird die Regelaltersgrenze auf 67 angehoben.
    · Es gilt weiter : Wer mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht, kann weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
    · Unverzichtbar bleibt, dass die Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachhaltig verbessert werden.
    · In der Koalitionsvereinbarung haben CDU, CSU und SPD festgelegt, dass die gesetzlichen Regelungen zur Anhebung der Altersgrenze jetzt getroffen werden. Dies wird eine schrittweiser und langfristig angelegter Prozess sein, der sowohl den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern Planungssicherheit gibt.
    · Die Anhebung des Renteneintrittalters ist notwendig und sinnvoll. Die Lebenserwartung der Menschen steigt. Sie sind länger aktiv und leistungsfähig. Eine steigende Lebenserwartung führt auch zu längerem Rentenbezug, der Beitrags- und Steuerzahler belastet.
    · Rente mit 67 heißt: Es werden länger Beiträge gezahlt und es wird kürzer Rente bezogen. Das Verhältnis zwischen Erwerbsphase und Rentenphase, zwischen aktiven Beitragszahlern und Rentners wird günstiger. Zwischen den bereits beschlossenen Rentenreformen ist dies ein weiteres Element zur langfristigen Stabilisierung der Rentenversicherung.

    Doris Apel

     

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